2. Bundesliga
33. Spieltag
Samstag | 10.05.2025 | 13.00 Uhr


Das Verwaltungsgericht (VG) Minden hat am heutigen Mittwoch entschieden, dass die Sondererlaubnis für das Montagabend-Spiel gegen Arminia Bielefeld in der abgelaufenen Saison rechtswidrig war, da das Spiel bis kurz nach 22.00 Uhr gedauert hat. Die grundsätzliche Baugenehmigung für die ENERGIETEAM ARENA ist davon jedoch nicht betroffen.
Der Kreis Paderborn hatte dem SCP die Sondererlaubnis gegeben, so dass die Partie gemäß der Ansetzung der Deutschen Fußball Liga (DFL) stattfinden konnte. Eine Sondererlaubnis kann immer dann erteilt werden, wenn es sich um eine Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung handelt. Das VG Minden entschied jetzt, dass dies bei einem regulären Zweitligaspiel nicht gegeben sei und nur für ganz herausragende Spiele von nationaler und internationaler Bedeutung gelte.
Die Paderborner Stadion Gesellschaft (PSG), die beim Prozess geladen war und von Rechtsanwalt Hansjörg Tamoj aus Bad Honnef juristisch vertreten wurde, wird die Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil beantragen. Dabei könnte es sich um einen Musterprozess handeln, der bundesweite Auswirkungen haben dürfte. Schließlich ist die Ansetzung der Montagabend-Spiele in Verbindung mit der Fernseh-Live-Übertragung auf SPORT1 (früher DSF) um 20.15 Uhr seit Jahren gute Tradition.
Unabhängig von dem Urteil zu dem bereits erfolgten Spiel gegen Arminia Bielefeld gibt es keine Bedenken gegen die Baugenehmigung für die ENERGIETEAM ARENA. Insofern wird auch zukünftig in Paderborn der Zweitliga-Fußball rollen.