Ärgerliche Geldstrafe

Unsportliches Verhalten eines Zuschauers

Für das Fehlverhalten eines Zuschauers hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss den SCP07 mit einer Geldstrafe von 500 Euro belegt. In der Nachspielzeit der Zweitliga-Partie gegen den 1. FC Kaiserslautern am 25. August 2023 warf ein Zuschauer ein Feuerzeug in Richtung Spielfeld.

Der SCP07 weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das Werfen von Gegenständen untersagt ist. Die Ermittlungen in diesem Fall halten derzeit noch an. Bei der Identifizierung des Verursachers wird der SCP07 den Verantwortlichen in Regress nehmen.