Einladung

Liebes SCP07-Mitglied,

hiermit lade ich Dich gerne – auch im Namen der Mitglieder des Aufsichtsrates und des Präsidiums – fristgerecht zur ordentlichen Mitgliederversammlung unseres SC Paderborn 07 e.V. am Montag, den 26. Januar 2026 um 19.07 Uhr (Einlass ab 18.00 Uhr) in das Hotel Vivendi (Balhorner Feld 11, 33106 Paderborn) ein. Die Tagesordnung für die ordentliche Mitgliederversammlung sowie alle weiteren notwendigen Informationen kannst Du dieser Seite entnehmen.

Blau-Schwarze Grüße

Stefan Rees
Aufsichtsratsvorsitzender

Infos & Rückmeldung

Deine Rückmeldung hilft uns bei der Vorbereitung der Veranstaltung. Wir freuen uns, wenn Du uns mitteilst, ob Du kommst.

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Alternativ kannst Du Dich unter Angabe deines Vor- und Zunamens sowie Deiner Mitgliedsnummer per E-Mail an anmelden.

Des Weiteren findest Du hier die Tagesordnung sowie alle weiteren notwendigen Informationen.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen!

TAGESORDNUNG

Mitgliederversammlung des SC Paderborn 07 e.V.

Montag, 26. Januar 2026, 19.07 Uhr (der Einlass ist ab 18.00 Uhr möglich)
Hotel Vivendi, Balhorner Feld 11, 33106 Paderborn

  1. Vereinshymne
  2. Begrüßung mit Bericht des Präsidenten und Grußworte
  3. Feststellung der Tagesordnung
  4. Gedenken an die verstorbenen Vereinsmitglieder
  5. Bericht des Präsidiums mit Vortrag des Jahresabschlusses 2024/2025
  6. Bericht des Aufsichtsrates
  7. Entlastung des Präsidiums
  8. Entlastung des Aufsichtsrates
  9. Ehrungen langjähriger und verdienter Vereinsmitglieder
  10. Berichte
    1. Bericht der 1. Mannschaft
    2. Bericht des NLZ
    3. Bericht der Alten Herren
    4. Bericht des Schiedsrichterwesens
    5. Bericht des Fanbeirats
    6. Bericht der Geschäftsführung der SC Paderborn 07 GmbH & Co. KGaA
  11. Anträge
  12. Verschiedenes

SONSTIGE WICHTIGE INFORMATIONEN

  • Anfahrtsplan sowie Anfahrtshinweise mit Bus, Bahn und PKW siehe Anlage.
  • 350 kostenlose Parkplätze (Parkhaus) sind direkt am Hotel verfügbar.
  • Der Einlass ist ab 18.00 Uhr möglich.
  • Der Einlass erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises. Zur Identitätsüberprüfung ist ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) mitzuführen.
  • Stimmrecht haben laut Artikel 10 (3) der Satzung nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit drei Monaten Mitglied des SC Paderborn 07 e.V. sind und den Mitgliedsbeitrag vollständig entrichtet haben.
  • Minderjährige Mitglieder können laut Artikel 10 (3) der Satzung an der Versammlung als Gäste teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.

Anträge

Zur Versammlung sind fristgerecht drei Anträge eingegangen. Diese sind lt. §14 (5) der Satzung im folgenden aufgelistet. Die betreffenden Abschnitte sind unterstrichen dargestellt.

Ergänzung §1:

Mitgliedschaft

Vereinsbeitrag

Kinder (bis 14 Jahre)

30,- Euro/jährlich

Ermäßigte Mitglieder (von 15. bis einschließlich 25.Lebensjahr

50,- Euro/jährlich

Vollzahler

80,- Euro/jährlich

Rentner sowie Schwerbeschädigte ab 50%

55,- Euro /jährlich

Familienmitgliedschaft

130 ,- Euro/jährlich

Lebenslange Mitgliedschaft  „Einmal Freunde. Dann für immer“

1907 ,- Euro/einmalig

 

 

SCP07 Kids Club (bis 14 Jahre) nur nachrichtlich, da der Beitrag in der KGaA vereinnahmt wird

48,- Euro/jährlich

Neuer §5 "Lebenslange Mitgliedschaft":

  1. 1. Die lebenslange Mitgliedschaft mit dem Motto „Einmal Freunde. Dann für immer“ ist eine Mitgliedschafts- und Beitragsvariante ausschließlich für eine Einzelmitgliedschaft.
  2. Eine Rabattierung (für z.B. Schüler, Rentner) ist nicht möglich.
  3. Die lebenslange Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang der Beitragszahlung und wird mit einer Schmuckurkunde bestätigt.
  4. Bereits getätigte Beitragszahlungen können auf die lebenslange Mitgliedschaft nicht angerechnet werden.
  5. Eine Kopplung mit der Familienmitgliedschaft ist nicht möglich.
  6. Bereits gezahlte Beiträge werden bei Tod, Austritt oder Ausschluss nicht zurückerstattet.
  7. Die lebenslange Mitgliedschaft gilt nicht für den SCP07 Kids Club. Hier ist weiterhin eine separate Mitgliedschaft notwendig.

Alter §5 wird neuer §6 "Inkrafttreten":

  • Diese Beitragsordnung tritt rückwirkend im Geschäftsjahr 2025/2026 zum 1. Januar 2026 in Kraft

Begründung:

Der Aufsichtsrat und das Präsidium unterstützen den vorgelegten Antrag von Karin Kühn ausdrücklich und schlagen folgende Änderung der Beitragsordnung zur Abstimmung vor. Der Antrag muss mit einfacher Mehrheit angenommen werden.

 

Alt:

Art. 11 – Erlöschen der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft, die nicht übertragbar ist, erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss; außerdem erlischt die Mitgliedschaft bei Mitgliedern, die sechs Monate mit ihrer Beitragszahlung im Rückstand sind. Nicht gezahlte Beiträge sind auch nach dem Austritt oder Ausschluss zu leisten.

(2) Ein Mitgliedsausweis verliert mit Ablauf des Gültigkeitsdatums oder zum Ende der Mitgliedschaft seine Gültigkeit.

(3) Der Vereinsaustritt ist nur zum 30.6. eines Jahres möglich und hat bis spätestens 31.3. eines Jahres durch schriftliche Erklärung per Einschreiben, E-Mail oder Fax gegenüber dem Präsidium zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Tag der Absendung (bei Einschreiben der Poststempel) entscheidend. Den Zugang einer Mail oder eines Faxes hat in Zweifelsfragen der Erklärende nachzuweisen. Die Austrittsfrist beginnt mit dem Eingang der Austrittserklärung bei der Geschäftsstelle. Bereits geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet.

Neu:

Art. 11 – Erlöschen der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft, die nicht übertragbar ist, erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss; außerdem erlischt die Mitgliedschaft bei Mitgliedern, die sechs Monate mit ihrer Beitragszahlung im Rückstand sind. Nicht gezahlte Beiträge sind auch nach dem Austritt oder Ausschluss zu leisten.

(2) Ein Mitgliedsausweis verliert mit Ablauf des Gültigkeitsdatums oder zum Ende der Mitgliedschaft seine Gültigkeit.

(3) Der Vereinsaustritt ist nur zum 30.6. eines Jahres möglich und hat bis spätestens 31.3. eines Jahres durch schriftliche Erklärung per Einschreiben, E-Mail oder Fax gegenüber dem Präsidium zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Tag der Absendung (bei Einschreiben der Poststempel) entscheidend. Den Zugang einer Mail oder eines Faxes hat in Zweifelsfragen der Erklärende nachzuweisen. Die Austrittsfrist beginnt mit dem Eingang der Austrittserklärung bei der Geschäftsstelle. 

(4) Bereits gezahlte Beiträge werden bei Tod, Austritt oder Ausschluss nicht zurückerstattet.

Begründung:

Redaktionelle Anpassung. Der Antrag muss mit 2/3-Mehrheit angenommen werden.

Alt:

§ 13 (8) „Von der Wahl als Mitglieder des Präsidiums, des Aufsichtsrates oder Ehrenrates ausgeschlossen sind Personen, die Mitarbeiter oder Mitglieder von Organen von Unternehmen sind, die zu anderen Vereinen oder Tochter­gesellschaften der Lizenzligen bzw. Muttervereinen oder mit diesen Vereinen oder Gesellschaften verbundenen Unternehmen in wirtschaftlich erheblichem Umfang in vertraglichen Beziehungen im Bereich der Vermark­tung, einschließlich des Sponsorings oder des Spielbetriebs stehen,  wobei Konzerne und die ihnen angehöri­gen Unternehmen als ein Unternehmen gelten.“

Neu:

§ 13 (8) „Von der Wahl als Mitglieder des Präsidiums, des Aufsichtsrates oder Ehrenrates ausgeschlossen sind Personen, die Mitarbeiter oder Mitglieder von Organen von Unternehmen sind, die zu mehreren Vereinen oder Tochter­gesellschaften der Lizenzligen bzw. Muttervereinen oder mit diesen Vereinen oder Gesellschaften verbundenen Unternehmen in wirtschaftlich erheblichem Umfang in vertraglichen Beziehungen im Bereich der Vermark­tung, einschließlich des Sponsorings oder des Spielbetriebs stehen, und/oder an ihnen beteiligt sind, wobei Konzerne und die ihnen angehöri­gen Unternehmen als ein Unternehmen gelten.“

Begründung:

Hiermit wird der SCP07 den Änderungen der neuen DFL-Statuten (§ 4 Nr. 4 LO) gerecht. Der Antrag muss mit 2/3-Mehrheit angenommen werden.

Wichtige Dokumente