DFB-Sportgericht

Geldstrafe von 1.440 Euro wegen Pyrotechnik

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SCP07 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Fehlverhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.440 Euro belegt. Die Vorkommnisse ereigneten sich im DFB-Pokalspiel bei der BSG Chemie Leipzig am 30. Oktober 2018. 

Vor dem Spielbeginn brannten noch unbekannte Täter im Gastbereich des Stadions bengalische Erzeugnisse ab. Die dadurch entstandene Rauchentwicklung führte zu einer Verzögerung des Anstoßes um 30 Sekunden. 

Der SCP07 distanziert sich in aller Deutlichkeit von dem unerlaubten Abbrennen der Pyrotechnik. Gleichzeitig bittet der Verein um Mithilfe, um die Verursacher identifizieren und in Regress nehmen zu können.